AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MST-Schalung, Lüdinghausen
Stand: Februar 2026

TEIL A – Allgemeine Bestimmungen

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Lieferung sowie die Vermietung von Waren und Geräten zwischen MST-Schalung, Lüdinghausen (nachfolgend „MST“) und ihren Kunden.
  2. MST betreibt überwiegend den Handel mit Waren sowie ergänzend die Vermietung von Geräten und Maschinen.
  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB.
  4. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person gemäß § 14 BGB.
  5. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MST diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  • 2 Vertragsschluss
  1. Angebote von MST sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • Auftragsbestätigung,
    • Lieferung oder Übergabe der Ware,
    • oder Übergabe des Mietgegenstandes.
  3. Bei Vermietung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises Voraussetzung für den Vertragsschluss.
  • 3 Preise und Zahlung
  1. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Zahlungen sind grundsätzlich sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. MST ist berechtigt, Lieferung oder Übergabe von Vorkasse abhängig zu machen.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

TEIL B – Verkaufsbedingungen (Handel)

  • 4 Lieferung und Gefahrübergang
  1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
  2. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
  3. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über.
  • 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MST.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  • 6 Gewährleistung
  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren 12 Monate ab Übergabe.
  3. Unternehmer sind verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  • 7 Haftung (Verkauf)
  1. MST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet MST nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MST auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

TEIL C – Mietbedingungen (Gerätevermietung)

  • 8 Mietgegenstand und Übergabe
  1. Mietgeräte werden in geprüftem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
  2. Der Mieter bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand.
  3. Eine Einweisung in die grundlegende Bedienung erfolgt mündlich.
  • 9 Mietdauer und Rückgabe
  1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart.
  2. Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe zu den vereinbarten Mietpreisen.
  4. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzungsdauer.
  5. Die Rückgabe hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen.
  • 10 Nutzung und Pflichten des Mieters
  1. Die Nutzung ist nur durch geeignete und volljährige Personen zulässig.
  2. Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
  3. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
  4. Nicht zugelassene Maschinen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
  • 11 Gefahrübergang bei Vermietung
  1. Bei Anlieferung durch MST geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über.
  2. Bei Abholung durch den Mieter geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über.
  • 12 Haftung des Mieters
  1. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes.
  2. Normale Abnutzung gilt nicht als Schaden.
  3. Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes zum Schadenszeitpunkt.
  4. Der Zeitwert bestimmt sich nach dem objektiven Marktwert vergleichbarer Geräte.
  • 13 Maschinenbruchversicherung (nur für bestimmte Baumaschinen)
  1. Für bestimmte Baumaschinen (insbesondere Minibagger und Radlader) besteht eine externe Maschinenbruchversicherung.
  2. Die Versicherung stellt eine zusätzliche Leistung dar und begründet keinen Anspruch auf vollständige Schadensdeckung.
  3. Je Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung gemäß aktueller Vereinbarung.
  4. Bei Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 25 % des Zeitwertes, mindestens jedoch 1.500 €.
  5. Bei sonstigen versicherten Schäden beträgt die Selbstbeteiligung 1.022 €.
  6. Kein Versicherungsschutz besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  7. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens.
  • 14 Haftung von MST (Vermietung)
  1. MST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet MST nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MST auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  • 15 Gerichtsstand

Für Unternehmer ist Gerichtsstand Lüdinghausen.

 

Zusammenfassung

Geschäftsschwerpunkt

  • Primär Handelsunternehmen (PSA, Bekleidung, Zubehör, Werkzeuge)
  • Ergänzende Vermietung von Geräten und Baumaschinen

Kundenstruktur

  • ca. 85 % Gewerbekunden
  • ca. 15 % Privatkunden

Vermietungsstruktur

  • Keine Kaution
  • Ausweisprüfung verpflichtend
  • Maschinenbruchversicherung nur für bestimmte Baumaschinen
  • Haftung über Zeitwertregelung abgesichert

Rechtliche Zielsetzung

  • ausgewogene Regelung zwischen Händler- und Vermieterinteressen
  • klare Haftungsstruktur
  • keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern
  • rechtssichere B2B-Optimierung