AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MST-Schalung, Lüdinghausen
Stand: Februar 2026
TEIL A – Allgemeine Bestimmungen
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Lieferung sowie die Vermietung von Waren und Geräten zwischen MST-Schalung, Lüdinghausen (nachfolgend „MST“) und ihren Kunden.
- MST betreibt überwiegend den Handel mit Waren sowie ergänzend die Vermietung von Geräten und Maschinen.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB.
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person gemäß § 14 BGB.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MST diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
- 2 Vertragsschluss
- Angebote von MST sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Auftragsbestätigung,
- Lieferung oder Übergabe der Ware,
- oder Übergabe des Mietgegenstandes.
- Bei Vermietung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises Voraussetzung für den Vertragsschluss.
- 3 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Zahlungen sind grundsätzlich sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- MST ist berechtigt, Lieferung oder Übergabe von Vorkasse abhängig zu machen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
TEIL B – Verkaufsbedingungen (Handel)
- 4 Lieferung und Gefahrübergang
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
- Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
- Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über.
- 5 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MST.
- Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
- 6 Gewährleistung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren 12 Monate ab Übergabe.
- Unternehmer sind verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
- 7 Haftung (Verkauf)
- MST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet MST nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MST auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
TEIL C – Mietbedingungen (Gerätevermietung)
- 8 Mietgegenstand und Übergabe
- Mietgeräte werden in geprüftem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
- Der Mieter bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand.
- Eine Einweisung in die grundlegende Bedienung erfolgt mündlich.
- 9 Mietdauer und Rückgabe
- Die Mietdauer wird individuell vereinbart.
- Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wird der Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe zu den vereinbarten Mietpreisen.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Nutzungsdauer.
- Die Rückgabe hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen.
- 10 Nutzung und Pflichten des Mieters
- Die Nutzung ist nur durch geeignete und volljährige Personen zulässig.
- Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
- Nicht zugelassene Maschinen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl und unbefugte Nutzung zu sichern.
- 11 Gefahrübergang bei Vermietung
- Bei Anlieferung durch MST geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über.
- Bei Abholung durch den Mieter geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über.
- 12 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes.
- Normale Abnutzung gilt nicht als Schaden.
- Bei Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter in Höhe des Zeitwertes des Mietgegenstandes zum Schadenszeitpunkt.
- Der Zeitwert bestimmt sich nach dem objektiven Marktwert vergleichbarer Geräte.
- 13 Maschinenbruchversicherung (nur für bestimmte Baumaschinen)
- Für bestimmte Baumaschinen (insbesondere Minibagger und Radlader) besteht eine externe Maschinenbruchversicherung.
- Die Versicherung stellt eine zusätzliche Leistung dar und begründet keinen Anspruch auf vollständige Schadensdeckung.
- Je Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung gemäß aktueller Vereinbarung.
- Bei Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 25 % des Zeitwertes, mindestens jedoch 1.500 €.
- Bei sonstigen versicherten Schäden beträgt die Selbstbeteiligung 1.022 €.
- Kein Versicherungsschutz besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens.
- 14 Haftung von MST (Vermietung)
- MST haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet MST nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MST auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
- 15 Gerichtsstand
Für Unternehmer ist Gerichtsstand Lüdinghausen.
Zusammenfassung
Geschäftsschwerpunkt
- Primär Handelsunternehmen (PSA, Bekleidung, Zubehör, Werkzeuge)
- Ergänzende Vermietung von Geräten und Baumaschinen
Kundenstruktur
- ca. 85 % Gewerbekunden
- ca. 15 % Privatkunden
Vermietungsstruktur
- Keine Kaution
- Ausweisprüfung verpflichtend
- Maschinenbruchversicherung nur für bestimmte Baumaschinen
- Haftung über Zeitwertregelung abgesichert
Rechtliche Zielsetzung
- ausgewogene Regelung zwischen Händler- und Vermieterinteressen
- klare Haftungsstruktur
- keine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern
- rechtssichere B2B-Optimierung
